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INVESTITIONEN / BETRIEBSMITTEL
Folgende Übersicht einiger ausgewählter zinsverbilligter Programme sowie über das Zuschussprogramm "Regionale Landesförderprogramm" können für Investitionen (z. B. Bau/Erwerb einer Halle, Investitonen in Maschinen oder auch für Betriebsmittel) beantragt werden:
- Regionales Landesförderprogramm
Gefördert werden gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (einschließlich Beherbergungsbetriebe). Unterstützt wird die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens und Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze bis zu 15% der förderfähigen Kosten betragen.
Die Praxis hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, in einem persönlichen Gespräch mit uns Ihr Vorhaben zu besprechen, so dass wir die Förderrichtlinien für Sie prüfen können. Gerne können Sie mit uns auch einen Termin bei Ihnen vor Ort vereinbaren.
Besonderheiten:
- TOP-Konditionen - 50 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank möglich - bis zu 10 Jahre Zinsbindung - kombinierbar mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln
Besonderheiten:
- TOP-Konditionen - erleichterter Kapitalzugang bei mangelnder Besicherungsmöglichkeit - zusätzliche Haftungsmasse durch Nachrangkapital - 7 tilgungsfreie Jahre für die Nachrangtranche
Besonderheiten:
- keine Haftungsfreistellung, dafür kann eine Bürgschaft bei der ISB gestellt werden - Investitionskredite bis 2 Mio. €, Betriebsmittelkredite bis 500.000 € - zinsgünstige Konditionen
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